1. Vertragsabschluss:
1.1. Der Vertrag kommt durch die Übersendung der Auftragsbestätigung durch Gut Waltersteig GbR (Veranstalter) an den Veranstaltungsnehmer zustande.
1.2. Der Veranstaltungsnehmer erkennt durch seine Unterschrift auf der Auftragsbestätigung die AGB als verbindlich an.
1.3. Die Auftragsbestätigung beinhaltet eine Festsetzung der vertraglichen Leistungen. Werden seitens des Veranstaltungsnehmers im Nachhinein Änderungen gewünscht, so sind diese in schriftlicher Form vorzulegen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht.
1.4. Die Auftragsbestätigung beinhaltet eine Festsetzung des Preises auf Basis der vereinbarten Personenanzahl. Wird diese unterschritten, kann der Veranstalter den Preis aufgrund neuer Kalkulation entsprechend anpassen.
1.5. Der in der Auftragsbestätigung festgesetzte Preis wird als Auftragswert bezeichnet.
2. Zusätzliche Leistungen:
2.1. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Fremdleistungen externer Dienstleister können zusätzlich über den Veranstalter dazu gebucht werden.
2.2. Der Veranstalter holt hierfür ein entsprechendes Angebot für den Veranstaltungsnehmer ein. Durch sein schriftliches Einverständnis bucht der Veranstaltungsnehmer die Fremdleistung zu den im vorgelegten Angebot vereinbarten Konditionen.
2.3. Die Buchung der zusätzlichen Fremdleistung sowie die Abrechnung erfolgt über den Veranstalter.
2.4. Die in Ziffer 4 aufgeführten Stornierungsbedingungen gelten nicht für die zusätzlich gebuchten Fremdleistungen. Über die Stornierungsbedingungen der entsprechenden Dienstleister informiert der Veranstalter den Veranstaltungsnehmer vor der Buchung der Fremdleistung.
2.5. Für den Inhalt und Umfang von Fremdleistungen, die der Veranstalter nur vermittelt, übernimmt er keine Gewährleistung. Ebenso haftet er nicht für im Zusammenhang mit Fremdleistungen entstandene Schäden (siehe auch Ziffer 6).
3. Preise und Bezahlung:
3.1. Soweit nicht anders angegeben verstehen sich sämtliche Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Mit der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 80% des Auftragswertes erhoben.
3.3. Das restliche Entgelt ist nach Erbringung der Leistung nach Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen an den Veranstalter zu entrichten.
4. Rücktritt des Veranstaltungsnehmers:
4.1. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich.
4.2. Bei Stornierung der Buchung gelten folgende Stornierungskosten: 50% des Auftragswertes ab Zusendung der Auftragsbestätigung bis 22 Tage vor Veranstaltung
– Ab 21 Tage vor Veranstaltung 60 % des Auftragswertes
– Ab 14 Tage vor Veranstaltung 70 % des Auftragswertes
– Ab 5 Tage vor Veranstaltung 80 % des Auftragswertes
– Ab 2 Tage vor Veranstaltung 100% des Auftragswertes
Dem Veranstaltungsnehmer wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
4.3. Möchte der Veranstaltungsnehmer die Veranstaltung aus Gründen, die nur er zu verantworten hat, auf einen anderen Termin verschieben, kann dies nur im Einvernehmen mit dem Veranstalter erfolgen. Für die Umbuchung und den dadurch zusätzlich entstandenen Aufwand wird eine Gebühr in Höhe von 550,00 € erhoben.
4.4. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht (behördliche Anweisungen, Veranstaltungsverbot o.ä.) so werden ein Ersatztermin mit gleichwertigem Programm oder Gutscheine über die nicht in Anspruch genommenen Leistungen angeboten.
4.5. Für die Fristberechnung ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter maßgeblich.
5. Änderungen von Details der Auftragsbestätigung (vgl. auch Ziffer 1.2.):
Das der Auftragsbestätigung zugrunde liegende Angebot kann nach Absprache zwischen Veranstaltungsnehmer und Veranstalter abgeändert bzw. angepasst werden. Der Veranstalter lässt dem Veranstaltungsnehmer hierfür ein aktualisiertes Angebot zukommen.
6. Haftung:
6.1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen (einschließlich dem Aufenthalt in den Locations sowie der Hin- und Rückfahrt zu den Locations) erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen. Wird im Rahmen einer Veranstaltung zusätzlich eine Beförderung in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln genutzt, haftet der Veranstalter nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbestimmungen der öffentlichen oder privaten Unternehmen.
6.2. Werden in Zusammenhang mit einer Veranstaltung vom Veranstalter unbewegliche oder bewegliche Sachen (z.B. ein Almhaus oder Einrichtungsgegenstände) für die Durchführung der Veranstaltung bereitgestellt, so haftet der Veranstaltungsnehmer für durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln verursachte Schäden.
7. Schlussbestimmungen:
7.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem jeweiligen Vertrag ergeben, gilt für Kaufleute, für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, unser Sitz als vereinbarter Gerichtsstand.
7.2. Salvatorische Klausel: Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht Unwirksamkeit insgesamt zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zu ersetzen, die dem Zweck und dem Interesse der Vertragspartner am weitgehendsten entspricht. Sind diese AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.